Die Fee hat eine Tanzen-Probe zu absolvieren, um zu ermitteln, ob der
Tanz in der augenblicklich durchgeführten Variante eine angenehme
Choreographie ergibt. Eine mißlungene Probe bedeutet nicht, daß der
Tanz nicht schön ausgesehen hätte, doch ist er nicht so gelungen, wie
er hätte gelingen können. Mit einer anschließenden Betören-Probe wird
ermittelt, ob die hypnotische Wirkung auf den Betrachter sich
entfalten kann. Bei mehreren Betrachtern wird eine Probe gewürfelt, um
die Zuschläge anschließend für jeden Zuschauer einzeln zu
verrechnen. Die Probe wird durch zwei Zuschläge erschwert: Zum einen
um die Magieresistenz des Opfers. Je widerstandsfähiger das Opfer
gegenüber der Magie ist, desto unwahrscheinlicher wird es, daß es der
Verzauberung verfällt. Der zweite Zuschlag bezieht sich auf den
Gemütszustand des Opfers. Tabelle soll dem Spielleiter
einen Eindruck vermitteln, um welche Werte es sich hier handeln
sollte.
Also in Kurzform:
- 1.
- Probe: Tanzen
- 2.
- Probe: Betören + MROpfer + ZustandOpfer
In Falle, daß beide Proben gelingen, vergißt der Betreffende mit
Beginn der folgenden Kampfrunde alles,
was er gerade vor hatte, ist von jeglicher Agression befreit und wird
weiter der Fee zusehen, bis diese endet. Einmal der Fee verfallen,
kann die hypnotische Wirkung nur durch außenstehende Personen
gebrochen werden, die den Gebannten durch anstoßen oder ähnlich rüde
Methoden in die Wirklichkeit zurückholen oder natürlich durch das
Ende des Tanzes.
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Es ist ein sehr entspannendes Ereignis, das den Betrachter stets mit
einem angenehmen Gefühl der inneren Zufriedenheit hinterläßt und
Agressionen oder Rachegelüste lindert. Verfällt der Betrachter nach
der Darbietung in Schlaf(und wurde er nicht
unsanft aus seinem Tagtraum herausgerissen), heilen etwaige Wunden
einen Punkt schneller als sonst üblich und es kann ebenfalls ein
zusätzlicher Punkt Astralenergie aufgenommen werden
. Für den Darsteller gilt dies
natürlich nicht!
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Die Sternenschweifform ![]() |