Hexenverfolgung

Der Hexenwahn begann im frühen Mittelalter und reichte bis zum späten 18.Jarhundert.
Noch bis in das 12. Jahrhundert hinein wird die Existenz der Hexerei von Theologen geleugnet: der Aberglaube, es gäbe Hexerei, sei teuflischen Ursprungs und müsse bekämpft werden. Nicht aber die Hexen, da sie die ihnen nachgesagten Fähigkeiten in Wirklichkeit gar nicht besäßen.

Erst im 13. Jahrhundert wurde infolge der Tätigkeit der päpstlichen Ketzergerichte der Glaube an die Existenz der Dämonenwelt und des Dämonenpaktes durchgesetzt. Der Feuertod wurde als Bestrafung derer eingesetzt, die mit den Dämonen im Bunde stehen. Die bisher geltenden Beweismittel (freies Geständnis, Reinigungseid des Beschuldigten, Gottesurteil) verloren ihre Wirkung. Fortan fanden Inquisitionsprozesse geheim und ohne Verteidigung statt. Geständnisse und Anschuldigungen wurden durch Folter erpreßt und dann schriftlich festgehalten. Auch die sogannten Hexenproben hielten Einzug.

In den Prozessen zwischen 1250 bis 1430 erst vermischten sich die meisten Elemente des Zauber- und Hexenwahns mit dem Ketzertum. Am Ende des 15. Jahrhunderts begannen dann die reinen Hexenprozesse. Selbst Angesehene und Wohlhabene blieben nicht verschont, da die Inquisitoren die Hälfte des Vermögens ihrer Opfer als Entschädigen ihres Aufwands bekamen.

Die großangelegte und systematische Hexenverfolgung begann 1430-1540. Schlechte Ernten, Hungersnöte und Seuchen ließen die Zahl der Anschuldigungen drastisch ansteigen. Prediger katholischer und protestantischer Religion, die nicht selten mit den Inquisitoren zusammenarbeiteten, zogen durch die Gemeinden und schürten die Angst vor Teufelsanbetern und Hexen durch meist sehr fantasievollen Ausmalungen des Hexensabbats.

Der Höhepunkt der Hexenverfolgung wurde zwischen 1590-1630 erreicht.
Erst jetzt wurden wieder Stimmen laut, die sagten, daß Hexerei nur ein Blendwerk des Teufels und somit Einbildung sei. Die Prozesse selbst seien Teufelswerk, um Unruhe in der Christenheit zu erzeugen und viele Unschuldige seien dabei getötet worden. Reformen der Verhandlungen mit Verteidigung und Anklage wurden gefordert. Dann endlich erließ Friedrich Wilhelm I. 1714 ein Edikt gegen Mißbräuche bei Hexenprozessen. Es besagte, daß Folter und Verurteilung der Zustimmung des Königs bedurften.

Erst um 1780 fanden die Hinrichtungen von Hexen ein Ende. Die Zahl der Opfer der Hexenprozesse in Europa ist sehr umstritten. Die meisten Angaben liegen deutlich über 1 Million.


 

Wer wurde als Hexe verdächtigt

Es gab viele verschiedene Indizien, an denen man angeblich Hexen ausmachen konnte.

Alle, die christliche Sakramente verhöhnten galten nicht nur als Ketzer, sondern auch als Hexen. Sollte einer der Hexerei Beschuldigter seinen Hexenglauben verleugnen, galt das ebenfalls als Ketzerei und als Beweis dafür, daß der Beschuldigte dem Teufel noch nicht abgeschworen hatte, da er nicht zu seinen Sünden stünde.

Allgemein wurden alle Personen, die einen Pakt jeglicher Art mit dem Teufel geschlossen hatten, als Hexen bezeichnet. Auch umgekehrt hieß es, daß alle Hexen mit dem Teufel im Bunde waren.

Größtenteils wurden Frauen verdächtigt. Zum Höhepunkt der Verfolgungswelle werden sogar Frauen und Hexen gleichgesetzt. Die Minderwertigkeit der Frau wird durch den Sündenfall Evas belegt. Die Frau habe eine Neigung zur geschlechtlichen Verbindung mit dem Teufel.
Es hieß aber auch, daß Angehörige beiderlei Geschlechts Unzucht mit dem Teufel trieben. Teilweise war Unzucht allgemein ein ausreichender Beweis.
Es gab die Vorstellung, nach der es bei der Teufelsbuhlschaft auch zu Kindern bzw. Vererbung der Hexenmacht kommen konnte. Dies führte zur Vernichtung ganzer Familien und der Ausweitung der Prozesse von der Großmutter zur Mutter und schließlich zur Tochter. Selbst Kinder blieben nicht verschont.

Es wurden Gerüchte verbreitet, daß Frauen im Flug über die Wälder gesehen wurden und Kinder töteten um die Salbe für den Hexenflug herzustellen.

Oft reichte es schon aus, rote Haare zu haben oder mit bestimmten Tieren gesehen zu werden, wie zum Beispiel schwarzen Katzen oder davonfliegenden Eulen. Es kam zu Anschuldigungen, daß diese Hexen sich auch in Gestalt eines Tieres zeigten.

Nur zu leicht lief man Gefahr, beschuldigt zu werden, an einem Sabbat teilgenommen zu haben, wenn man sich nachts im Freien mit jemandem traf. Es hieß, sie bildeten untereinander eine ketzerische Sekte, die unter Vorsitz des Teufels Hexensabbate veranstalteten und sich zu diesem Sabbat in schnellem Flug durch die Lüfte hinbegaben und dort untereinander und mit dem Teufel Unzucht trieben.

Es konnte so ziemlich alles auf Hexerei deuten. Wohnort, frevelhafte und lästerliche Reden, Konflikte mit der Nachbarschaft, besondere Frömmigkeit, zu geringe Frömmigkeit, Aufenthalt im Freien während eines Gewitters und natürlich auch Gerüchte und Verleumdung waren Grund genug zur Anschuldigung.
Selbst wenn jemand im Anklageverfahren die Verteidigung übernehmen wollte, so machte dieser sich als Hexenmeister verdächtig.


 

Hexenproben

Nicht selten wurden sogenannte Hexenproben durchgeführt, um herauszufinden, ob die Angeschuldigte eine Hexe ist oder nicht. Bei vielen dieser Proben kam das Opfer nicht mit dem Leben davon, egal ob sie sie bestand oder nicht. Meist entging sie damit nur einem noch grausameren Tod, als den, den sie bei der Probe erlitt. Einige Proben konnte man gar nicht bestehen, es sei denn, man glaubt an Wunder.

Die wohl bekannteste ist die Wasser- oder Moorprobe. Die Hexe wurde gefesselt in tiefes Wasser oder Moor geworfen. Ging sie unter, war sie unschuldig und mußte trotzdem sterben. Schwamm sie oben, war sie schuldig.
Die Wiegeprobe wurde auch häufig angewandt. Das Gewicht der Hexe wurde abgeschätzt. Sollte sich auf der Waage herausstellen, daß sie weniger wog, galt sie als schuldig.
Das ehemalige Gottesurteil, die Eisenprobe wurde ebenfalls herangezogen. Dabei wurde ein glühendes Eisen in die Hände gelegt. Nur wenn es die Hände nicht verbrannte, war man unschuldig.




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